Das Vollstreckungsrecht befasst sich im Wesentlichen mit der Durchsetzung zivilrechtlicher, verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Titel, die im Wege eines förmlichen (Gerichts-) Verfahrens erlangt wurden.
Die Vollstreckung erfolgt regelmäßig im Wege der Zwangsvollstreckung. Dabei wird die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels in Anspruch genommen.
Im deutschen Recht darf die Vollstreckung nur durch staatliche Stellen betrieben werden. Die eigenmächtige Durchsetzung auch von berechtigten Forderungen ist nur in den engen Grenzen der erlaubten Selbsthilfe zulässig (Verbot der Selbstjustiz).
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Vollstreckung. Deshalb ist es wichtig, die einzelnen Möglichkeiten zu kennen und die im Einzelfall sinnvollste Maßnahme zu ergreifen. Bei der Auswahl der Möglichkeiten zur effektiven Vollstreckung oder aber der Vollstreckungsabwehr können wir Sie gern beraten und unterstützen.